Segelflugzeug Modelle

Sibert

Die Geschichte des Flugmodells ist mit der Geschichte der Luftfahrt eng verbunden. Bevor die ersten bemannten Flüge begannen, wurden die Grundlagen des Fliegens bereits mit Flugmodellen getestet. Der Mathematiker und Philosoph Archytas von Tarent gilt als Erbauer eines der ersten flugfähigen Vogelmodelle. Bereits im vierten Jahrhundert sollen chinesische Kinder mit Modellen von Hubschraubern gespielt haben. Es gibt verschieden Modellbauflugzeuge mit unterschiedlichen Antrieben, zum Beispiel Motorflugmodelle, Raketengleiter, und strahlgetriebene Modelle.

Ein Segler hat meistens etwa zwei Meter Spannweite und gestartet wird mit einer Hochstartleine. Alle Freiflugmodelle müssen mit einem Zeitschalter ausgerüstet sein Diese Flugzeugmodelle gibt es in verschiedenen Formen entweder vormontiert oder als Bausatz.

Elektro-Flugmodelle, Ersatzteile und Zubehör

Es gibt verschiedene Elektroflugmodelle wie zu Beispiel das Modell der V-Star. Es hat einen Epoxy-Rumpf und rohbaufertige Tragflügel mit einer Spannweite von 1460mm und einem Gewicht von 350g.

Der Bard Segelflieger ist ein Drei-Achsen-Segler mit leichten Bauelementen, aber einem dennoch sehr stabilen Rumpf. Diese Bauweise macht ihn zum Segelflugmodell für Anfänger und für Fortgeschrittene. Er hat eine Spannweite von 2030mm und wiegt 1200g.

Der kleine Elektrosegler easyStar besteht aus robustem ELAPOR und ist ideal geeignet für Anfänger. Der easyStar ist leicht zu beherrschen und besonders für das rasche Erlernen des Modellfliegens geeignet. Seine Tragflächen sind für den Transport abnehmbar und der Antrieb sitzt geschützt oberhalb der Tragfläche. Er besitzt hervorragende Segeleigenschaften mit stehendem Motor und hat eine Spannweite von 1370 mm bei einem Gewicht von 680 g.

Rechtliche Voraussetzungen für den Betrieb von Luftfahrzeugmodellen

Modellflugzeuge gelten in Deutschland rechtlich als Luftfahrzeuge und bilden eine eigene Luftfahrzeugklasse. Flugmodelle mit einer Startmasse von mehr als 25 kg müssen einzeln zugelassen werden. Diese Flugmodelle dürfen nur betrieben werden, wenn Sie über einen Modellpilotenschein verfügen. Der Einsatz ist nur auf speziell dafür ausgewiesenen Flugplätzen zugelassen. Auch Modellflugzeuge unterliegen der Pflichtversicherungspflicht für Luftfahrzeuge und müssen separat versichert werden. Lediglich kleine Modelle sind bereits beitragsfrei in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten.